Was erledige ich wo? - Kinderreisepass verlängern lassen

Verfahrensinformationen zu Kinderreisepass verlängern lassen, Quelle: amt24.sachsen.de

Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)


Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde; Ihr Kind muss dazu anwesend sein.


Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadtverwaltung.


Fristen

keine


Kosten (Gebühren)

Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00


Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.


Rechtsgrundlage
  • § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
  • § 4 Paßgesetz (PaßG) – Passmuster
  • § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
  • § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
  • § 17 Passverordnung (PassV)– Ermäßigung und Befreiung von Gebühren