Friedensrichter

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Die Stadt Crimmitschau unterhält auf Grundlage einer Zweckvereinbarung eine gemeinsame Schiedsstelle mit den Gemeinden Dennheritz und Neukirchen. Der Zweckvereinbarung zufolge wählt der Stadtrat von Crimmitschau den Friedensrichter für die gemeinsame Schiedsstelle und dessen Stellvertreter. In allen genannten Gemeinden war öffentlich zu Bewerbungen aufgefordert worden.

In Sachsen sind Gemeinden verpflichtet, Schiedsstellen einzurichten. Die Aufgabe des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen. Die Aufgabenpalette des Friedensrichters ist vielfältig und reicht von Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Ärger mit dem Vermieter, aber auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Der Friedensrichter und sein Stellvertreter werden für fünf Jahre gewählt. Vor der Wahl wurde der Direktor des Amtsgerichtes zur Unbedenklichkeit der Kandidaten angehört.

Welche Aufgaben hat ein Friedensrichter?

Die Aufgabe von Friedensrichtern besteht darin, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet. Bei diesen Delikten muss nach § 380 Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann.

Für bestimmte Zivilstreitigkeiten – beispielsweise nachbarschaftliche Streitigkeiten – können die Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Sie sind ebenfalls zuständig wenn es um die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzensgeld usw. geht.

Die geeigneten Ansprechpartner sind die Friedensrichter auch beim Täter-Opfer-Ausgleich. Hier bestimmt die Staatsanwaltschaft, ob und durch wen ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt wird.

Sprechzeiten des Friedensrichters

Jeden ersten Dienstag eines Monats von 16:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus. Im August findet keine Sprechstunde statt.