Was erledige ich wo? - Kinderreisepass ändern lassen (Wohnort)

Verfahrensinformationen zu Kinderreisepass ändern lassen (Wohnort), Quelle: amt24.sachsen.de

Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.


Voraussetzungen
  • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadtverwaltung gemeldet.
  • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Pass- und Meldestelle der Stadtverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.


Erforderliche Unterlagen
  • Kinderreisepass
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

gegebenenfalls:

  • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Pass- und Meldestelle weitere Dokumente verlangen.


Kosten (Gebühren)

keine


Rechtsgrundlage
  • § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
  • § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
  • § 17 Passverordnung (PassV)– Ermäßigung und Befreiung von Gebühren