Wohnung - Ummeldung
Ihr Anliegen
Ummelden einer Wohnung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung/Nachweis über Eigentum
Gebühren
- Keine
Nähere Informationen
Wer eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden. Die Ummeldung einer Wohnung erfolgt durch persönliche Vorsprache mit Vorlage eines Personaldokuments und der Wohnungsgeberbescheinigung (wird vom Vermieter ausgestellt). Sollten Sie in ein Eigenheim umziehen, bringen Sie bitte einen Nachweis über Ihr Eigentum (z.B. Grundstückskaufvertrag, Grundbuchauszug) mit.
Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Formular unterschreiben. Die Personaldokumente aller umzumeldenden Personen sind vorzulegen. Die Anschrift auf der Rückseite des Personalausweises wird mittels eines Adressaufklebers geändert.
Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Elternteil einzuholen (siehe angefügtes Formular).
Auch wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung der Meldebehörde mitteilen. Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Meldebehörde – Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
Formulare
Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigten zur Änderung der Wohnung