Wohnung - Anmeldung
Ihr Anliegen
Anmeldung einer Wohnung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung/Nachweis über Eigentum
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- Gegebenenfalls Kinderreisepass des Kindes falls vorhanden, Geburtsurkunde des Kindes
Gebühren
- Keine
Nähere Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung einer Wohnung erfolgt durch persönliche Vorsprache mit Vorlage eines Personaldokuments und der Wohnungsgeberbescheinigung (wird vom Vermieter ausgestellt). Sollten Sie ein Eigenheim beziehen, bringen Sie bitte einen Nachweis über Ihr Eigentum (z.B. Grundstückskaufvertrag, Grundbuchauszug) mit.
Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Anmeldeformular unterschreiben. Die Personaldokumente aller anzumeldenden Personen sind vorzulegen. Die Anschrift auf der Rückseite des Personalausweises wird mittels eines Adressaufklebers geändert.
Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Elternteil einzuholen (siehe angefügtes Formular).
Verspätete Anmeldungen durch Überschreitung der Anmeldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Meldebehörde – Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)
Formulare
Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigten zur Änderung der Wohnung