Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

Die Stadtverwaltung Crimmitschau beabsichtigt zum 1. September 2025 zwei Ausbildungsplätze zum

Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung

bereitzustellen.

Wir suchen:

  • Wir suchen eine zielstrebige und belastbare Persönlichkeit, die Interesse an der Arbeit in der öffentlichen Verwaltung hat.

Unsere Anforderungen an die Bewerber/innen:

  • Realschulabschluss oder allgemeine Hochschulreife
  • gute bis sehr gute Leistungen in Deutsch, Mathematik, Gemeinschaftskunde
  • PC-Grundkenntnisse, vor allem in MS Office
  • Engagement, Flexibilität, Freundlichkeit, Aufgeschlossenheit
  • Team-, Kritik- und Kontaktfähigkeit

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach TVAöD.

Wenn Sie Interesse an dieser abwechslungsreichen Ausbildung haben, richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit tabellarischen Lebenslauf, der Kopie des letzten Schulzeugnisses, Qualifikationsnachweisen und Beurteilungen von Schülerpraktika bis zum 11. November 2024 an die

Stadtverwaltung Crimmitschau
Bereich 11 - Personal
Ausschreibung „Verwaltungsfachangestellte/r“
Markt 1
08451 Crimmitschau

oder

auch per E-Mail und zusammengefasst als ein einzelnes PDF-Dokument unter Angabe o.g. Ausschreibung an

Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen ihren Eingang aber gern telefonisch.

Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und Originalbescheinigungen bei. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch und unter Mitsendung eines frankierten Freiumschlages zurückgesandt. Dies gilt auch für Mappen und Folien.

Die elektronisch übersandten Unterlagen können nur als PDF-Dokument akzeptiert werden. Anhänge anderer Dateiformate oder als ZIP-Archiv sowie Links oder QR-Codes zum Nachladen weiterer Dokumente werden aus IT-Sicherheitsgründen nicht berücksichtigt.

Nach dem Bewerbungsverfahren werden die Unterlagen vernichtet.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Bewerbung sowie einem evtl. anschließenden Vorstellungsgespräch entstehen, nicht erstattet werden können.

Ebenso wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist hier eingehen, nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.

 

André Raphael
Oberbürgermeister