Reisepass - vorläufiger
Ihr Anliegen
Beantragen eines vorläufigen Reisepasses (nur in begründeten Einzelfällen möglich!)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm), nicht älter als 6 Monate
- Geeignete Nachweise zur Begründung der sofortigen Ausstellung des vorläufigen Reisepasses
Gebühren
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Hinweise
- Beantragung von Dokumenten immer persönlich
- Die antragstellende Person hat kein Wahlrecht, ob ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt wird. Es ist grundsätzlich ein Reisepass auszustellen. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt. Geeignete Nachweise sind hierfür erforderlich.
Nähere Informationen
Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen
Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
Formulare:
Foto-Mustertafel Bundesdruckerei
Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigten zur Ausstellung eines Dokumentes