
Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und mit Bezug auf die aktuell steigenden Infektionszahlen werden weitere Regelungen getroffen. Es wird dabei auf die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 27. November 2020 Bezug genommen. Zusätzliche regionale Beschränkungen, die durch die zuständigen kommunalen Behörden erlassen wurden, sind weiterhin zu beachten.
Die neue Allgemeinverfügung tritt am 8. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 28. Dezember 2020.
Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 27. November 2020, Az.: 21-0502/3/5-2020/34047 außer Kraft.