Seit 18. Juli 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung
Ab dem 18. Juli gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung und damit weitere moderate Lockerungen:

Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind seit 18. Juli nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und –vereinen sind wieder möglich.
Alle Regelungen finden Sie im nachfolgenden PDF
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