Wohnung - Statuswechsel
Ihr Anliegen
Beantragen eines Statuswechsels Ihrer Wohnung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- Keine
Nähere Informationen
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist sie dort, wo der Lebensmittelpunkt liegt.
Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Elternteil einzuholen (siehe angefügtes Formular).
Formulare
Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigten zur Änderung der Wohnung