Wohnung - Abmeldung
Ihr Anliegen
Abmeldung einer Wohnung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
Gebühren
- Keine
Nähere Informationen
Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn im Inland keine weitere Wohnung bezogen wird, d.h. wenn man sich in das Ausland abmeldet oder die Nebenwohnung aufgibt. Die Abmeldung hat dann innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen.