Wohnung - Abmeldung


Ihr Anliegen

Abmeldung einer Wohnung


Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis und/oder Reisepass

Gebühren
  • Keine

Nähere Informationen

Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn im Inland keine weitere Wohnung bezogen wird, d.h. wenn man sich in das Ausland abmeldet oder die Nebenwohnung aufgibt. Die Abmeldung hat dann innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen.

Meldebehörde, Abmeldung


Formulare

Abmeldung einer Wohnung