Was erledige ich wo? - Vorbescheid beantragen

Verfahrensinformationen zu Vorbescheid beantragen, Quelle: amt24.sachsen.de

In einem Vorbescheid können Sie sich von der Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit einzelner Punkte Ihres Bauvorhabens bestätigen lassen. Die Feststellungen im Vorbescheid sind verbindlich und werden auch in eine möglicherweise folgende Baugenehmigung übernommen.

Sinnvoll ist die Beantragung eines Vorbescheides nur, wenn Sie befürchten müssen, dass die Erteilung der Baugenehmigung aus bestimmten Gründen zweifelhaft sein könnte. Dies können Sie prüfen lassen, bevor Sie ein Baugenehmigungsverfahren anstrengen. Häufig lässt man in einem Vorbescheid die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit überprüfen.

Hinweis: Der Vorbescheid ersetzt nicht die Baugenehmigung. Nur mit einer Baugenehmigung dürfen Sie bauen.


Voraussetzungen

Der Vorbescheid ist ein Vorgriff auf eine folgende Baugenehmigung. Von daher können Sie ihn nur beantragen, wenn für Ihr Bauvorhaben auch tatsächlich eine Baugenehmigung notwendig ist.

Dies ist der Fall wenn Ihr Vorhaben

  • nicht verfahrensfrei oder
  • nicht genehmigungsfrei gestellt ist.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Antrag auf Vorbescheid bei der Bauaufsichtsbehörde mit dem dafür vorgeschriebenen Formular ein.

  • Von grundlegender Bedeutung ist, was Sie geprüft haben möchten. Sie müssen dazu im Antragsformular eindeutig zu beantwortende Fragen stellen, zum Beispiel "Ist das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig?"
  • Nachdem Sie Ihren Antrag mit all seinen Unterlagen eingereicht haben, prüft die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen oder gibt es sonstige Mängel, wird Ihnen eine angemessene Frist zur Vervollständigung gegeben.
  • Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Zulässigkeit Ihres Vorhabens nur hinsichtlich der gestellten Fragen. Über das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen der Vorbescheid ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag müssen die Unterlagen eingereicht werden, die zur Beantwortung der gestellten Fragen nötig sind, da der Vorbescheid ein Vorgriff auf eine Baugenehmigung ist und genauso verbindliche Entscheidungen trifft. Der Inhalt der Unterlagen richtet sich danach, was von der Bauaufsichtsbehörde geprüft werden soll.

Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung in der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Für jede zusätzlich zu beteiligende Stelle ist eine weitere Mehrfertigung notwendig.

Einzureichen sind grundsätzlich:


Verfahren

Nach Einreichung des Antrages prüft die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen oder gibt es sonstige Mängel, wird eine angemessene Frist zur Vervollständigung des Antrages gegeben.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Zulässigkeit Ihres Vorhabens nur hinsichtlich der gestellten Fragen. Über das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen der Vorbescheid ausgestellt.


Kosten (Gebühren)

Bei der Erteilung eines Vorbescheids hängt die Gebühr davon ab, welchen Prüfumfang die Frage auslöst. Da bereits über einige Bestandteile der möglichen späteren Baugenehmigung verbindlich entschieden wird, werden die Gebühren entsprechend anteilsmäßig erhoben:

  • 100,00 € bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr

Bei einer späteren Baugenehmigung werden die Kosten des Vorbescheids von der Baugenehmigungsgebühr zur Hälfte abgezogen, da Bestandteile des Prüfungsumfangs durch den Vorbescheid bereits geprüft wurden. Weitere Kosten für etwaige beantragte Abweichungen und die Beteiligung von Nachbarn können hinzukommen. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie beim Bauantrag.


Formulare und Anträge

Rechtsgrundlage
  • § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Vorbescheid
  • §§ 1 und 6 Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) – Baugenehmigungsverfahren, Vorbescheid
  • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)