Was erledige ich wo? - Vaterschaftsanerkennung

Die Beurkundung einer Anerkennung einer Vaterschaft kann beim Standesamt erklärt werden. Diese ist erforderlich, wenn die Kindesmutter bei der Geburt ihres Kindes ledig, rechtskräftig geschieden oder verwitwet ist.

Die Vaterschaftsanerkennung kann sowohl vorgeburtlich als auch nach der Geburt des Kindes erfolgen.


Erforderliche Unterlagen
  • gültiges Ausweisdokument,

  • Geburtsurkunden der Eltern,

  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes,

  • Mutterpass (bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung).


Gebühr (Kosten)

30,00 €

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.