Was erledige ich wo? - Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen verlängern

Verfahrensinformationen zu Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen verlängern, Quelle: amt24.sachsen.de

Wenn Sie öffentliche Straßen für bestimmte Zwecke nutzen wollen (zum Beispiel für Bauarbeiten, oder ein Straßenfest), dann benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn diese Genehmigung erteilt wurde und Sie mit Ihrer Maßnahme in Verzug geraten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung beantragen.


Voraussetzungen

Sie müssen bereits einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsgrund gestellt haben.


Verfahrensablauf
  • Die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung können Sie formlos beantragen.
  • Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich oder per Fax ein. Von der zuständigen Stelle können Sie auch ein Formular erhalten – je nach Angebot der Behörde auch als Download von deren Internetseite.
  • Die Entscheidung in Form der Erlaubnis (einschließlich Auflagen und Bedingungen) wird Ihnen als Antragssteller schriftlich mitgeteilt.

Hinweis: Detaillierte Begründung, warum Sie eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung benötigen, helfen der zuständigen Stelle Ihren Fall schneller nachzuvollziehen.


Erforderliche Unterlagen

ggf. Lageskizze


Fristen

Sobald Sie abschätzen können, dass Ihre Baumaßnahme auf öffentlichen Verkehrsgrund länger dauert, zeigen Sie dies bitte umgehend der zuständigen Stelle an.


Kosten (Gebühren)
  • Für die Antragsstellung fallen keine Kosten für Sie an.
  • Möglicherweise ergeben sich durch die Verlängerung Ihrer Baumaßnahme weitere Kosten für Sie.

Rechtsgrundlage
  • § 32 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Verkehrshindernisse
  • § 45 StVO – Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • § 46 StVO – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis