Was erledige ich wo? - Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen beantragen
Verfahrensinformationen zu Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen beantragen, Quelle: amt24.sachsen.de
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Das bedeutet also, wenn Sie den fließenden Straßen- und Fußgängerverkehr beeinflussen. Zu den Sondernutzungen gehören beispielsweise:
- Warenpräsentation und -verkauf
- Werbe- und Informationsstände
- Straßenfeste
- Außengastronomie
- Aufstellen von Gerüsten und Containern
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen erhalten möchten, dann dürfen Sie
- den Gemeingebrauch anderer nicht stark beeinflussen,
- Fußgänger oder Anwohnerschaft durch Lärm nicht belästigen,
- die Straße nicht übermäßig verschmutzen,
- das Stadtbild nicht beeinträchtigen.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei.
- Sie können dafür das bereitsgestellte Formular Ihrer Gemeinde nutzen oder Sie stellen den Antrag formlos.
- Ihr Antrag wird dann von der Behörde geprüft.
- Sie teilt Ihnen schriftlich Ihre Entscheidung mit. Diese kann an Auflagen gebunden sein.
Hinweis: Die Erlaubnis ist auf Zeit und / oder Widerruf.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:
- Lageplan
- Fotos
- Skizzen
Kosten
Zwischen EUR 5 bis EUR 1500
Rechtsgrundlage
- § 18 Sächsisches Straßengesetz – Sondernutzung
- § 8 Bundesfernstraßengesetz – Sondernutzung
- Nr. 88 Tarifstelle 1 Sächsische Kostenverordnung – Straßenrecht