Was erledige ich wo? - Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen beantragen

Verfahrensinformationen zu Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen beantragen, Quelle: amt24.sachsen.de

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Das bedeutet also, wenn Sie den fließenden Straßen- und Fußgängerverkehr beeinflussen. Zu den Sondernutzungen gehören beispielsweise:

  • Warenpräsentation und -verkauf
  • Werbe- und Informationsstände
  • Straßenfeste
  • Außengastronomie
  • Aufstellen von Gerüsten und Containern

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen erhalten möchten, dann dürfen Sie

  • den Gemeingebrauch anderer nicht stark beeinflussen,
  • Fußgänger oder Anwohnerschaft durch Lärm nicht belästigen,
  • die Straße nicht übermäßig verschmutzen,
  • das Stadtbild nicht beeinträchtigen.

Verfahrensablauf
  • Stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei.
  • Sie können dafür das bereitsgestellte Formular Ihrer Gemeinde nutzen oder Sie stellen den Antrag formlos.
  • Ihr Antrag wird dann von der Behörde geprüft.
  • Sie teilt Ihnen schriftlich Ihre Entscheidung mit. Diese kann an Auflagen gebunden sein.

Hinweis: Die Erlaubnis ist auf Zeit und / oder Widerruf.


Erforderliche Unterlagen
  • Ausgefülltes Antragsformular mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:

  • Lageplan
  • Fotos
  • Skizzen

Kosten

Zwischen EUR 5 bis EUR 1500


Rechtsgrundlage
  • § 18 Sächsisches Straßengesetz – Sondernutzung
  • § 8 Bundesfernstra&szligengesetz – Sondernutzung
  • Nr. 88 Tarifstelle 1 Sächsische Kostenverordnung – Straßenrecht