Was erledige ich wo? - Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen
Seit dem 01.11.2018 können Personen, deren Name deutschem Recht unterliegt und welche mehrere Vornamen haben, durch Erklärung die Reihenfolge dieser Vornamen ändern.
Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig. Vornamen, die mit Bindestrich verbunden sind, können nicht in der Reihenfolge verändert werden.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument,
- Geburtsurkunde und
- ggf. Eheurkunde.
Gebühren (Kosten)
- Beurkundung: 30,00 €
- Urkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung: 15,00 €