Was erledige ich wo? - Namensrechtliche Erklärung zum Kindesname
Im Standesamt werden nachfolgende Namenserklärungen für minderjährige Kinder aufgenommen:
- Namensänderung durch Eheschließung der Kindeseltern,
- Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach gemeinsamer Sorge und
- Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung).
Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 1616 bis 1618 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Über die vorzulegenden Unterlagen und die entstehenden Gebühren berät Sie gerne das Standesamt.