Was erledige ich wo? - Namensrechtliche Erklärung zum Kindesname

Im Standesamt werden nachfolgende Namenserklärungen für minderjährige Kinder aufgenommen:

  • Namensänderung durch Eheschließung der Kindeseltern,
  • Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach gemeinsamer Sorge und
  • Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung).

Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 1616 bis 1618 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Über die vorzulegenden Unterlagen und die entstehenden Gebühren berät Sie gerne das Standesamt.