Was erledige ich wo? - Namensänderung des Hundehalters

Verfahrensinformationen zur Namensänderung des Hundehalters, Quelle: amt24.sachsen.de

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.


Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben. Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.


Fristen

keine


Kosten (Gebühren)

keine