Was erledige ich wo? - Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Es ist möglich in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren die Geburt, den Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.

Zuständig hierfür ist das Standesamt des derzeitigen bzw. des letzten Wohnsitzes in Deutschland. Durch die Nachbeurkundung des Personenstandsfalles wird ein deutsches Personenstandsregister angelegt, aus welchem deutschen Urkunden ausgestellt werden können.

Voraussetzung hierfür ist die deutsche Staatsbürgerschaft (bei Geburt und Sterbefall) bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft eines Ehegatten (bei Eheschließung).

Welche Urkunden und Dokumente benötigt werden, können Sie vorab telefonisch beim Standesamt erfragen.