Was erledige ich wo? - Internationale Geburtsurkunde anfordern

Verfahrensinformationen zu Internationale Geburtsurkunde anfordern, Quelle: amt24.sachsen.de

Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde zum Nachweis im Ausland? Einen solchen mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtenregister beantragen Sie persönlich, schriftlich oder per Fax beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Diese Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.

Hinweis: Wenn Sie eine Geburtsurkunde aus einem anderen Land beschaffen müssen, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen deutschen Auslandvertretung.


Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Registerauszüge können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie für deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister,

wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tante und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Hinweis: Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.


Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszustellen.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Kosten (Gebühren)
  • Ausfertigung der internationalen Geburtsurkunde:
     - ein Exemplar: EUR 15,00
     - jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: EUR 7,00


Rechtsgrundlage
  • § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
  • § 59 PStG – Geburtsurkunde
  • § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
  • § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) – mehrsprachiger Auszug aus Personenstandsbüchern
  • § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften (SächsPStVO)
    in Verbindung mit der Anlage zu § 3 – Gebühren
  • Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern / Zivilstandsregistern vom 8. September 1976