Was erledige ich wo? - Fundtier melden

Beim Auffinden herrenloser oder toter Tiere, bitten wir Sie, sich mit dem Ordnungsamt oder dem Crimmitschauer Tierheim in Verbindung zu setzen.


Fristen

Wenn sich nach vier Wochen kein Eigentümer des Tieres gemeldet hat, kann in der Regel angenommen werden, dass der Eigentümer die Suche nach dem Tier aufgegeben oder es unter Verstoß gegen § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz ausgesetzt hat (widerrechtliche Eigentumsaufgabe). Das Tier wird dann in der Regel der bisher beauftragten Person oder Stelle (dem Tierschutzverein) zur weiteren Betreuung überlassen.


Rechtsgrundlage
  • §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren.
  • §§ 965 ff. BGB