Was erledige ich wo? - Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen
Verfahrensinformationen zu Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen, Quelle: amt24.sachsen.de
Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.
Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.
Voraussetzungen
- ständiger Wohnsitz in Sachsen
- Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
Verfahrensablauf
Den Familienpass beantragen Sie persönlich bei der
Stadtverwaltung Crimmitschau
Fachbereich 40 - Schulen, Jugend und Soziales
Markt 1
08451 Crimmitschau
Sowie über das Antragsformular, dieses:
- steht Ihnen unter auf dieser Seite zum Download bereit
- ist in der Stadtinformation erhältlich
- ist im Fachbereich 40 - Schulen, Jugend und Soziales erhältlich
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles
- Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
- bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
Fristen
Die Stadtverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.
Kosten (Gebühren)
keine