Was erledige ich wo? - Denkmalschutz

Verfahrensinformation zu Denkmalschutz, Quelle: amt24.sachsen.de

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch ausgeführten Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.

Zuständigkeit

Zuständig im Landkreis Zwickau ist das Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz des Landkreises Zwickau.

Hier gelangen Sie zur zuständigen Seite des Landkreises Zwickau.


Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Maßnahmen an Kulturdenkmalen bedürfen grundsätzlich einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Ebenfalls genehmigungspflichtig ist die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder garten- und landschaftsgestalterischer Anlagen in der Umgebung eines Kulturdenkmals. Andere Vorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals sind genehmigungsbedürftig, wenn sich die bisherige Grundstücksnutzung ändern würde. Nur wenn für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung notwendig ist, ersetzt diese die denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde holt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde mit ein.

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Denkmalschutzliste

Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen hat den gesetzlichen Auftrag, die Liste der Kulturdenkmale zu erarbeiten. Sie ist die Grundlage für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale im Land. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass alle Beteiligten und auch Interessierten aktuelle Informationen zum Denkmalbestand erhalten.

Hier gelangen Sie zum Landesamt für Denkmalpflege.