Was erledige ich wo? - Austritt aus der Kirche

Der Kirchenaustritt in Sachsen muss persönlich auf dem Standesamt des Wohnortes oder bei einem Notar erklärt werden.


Erforderliche Unterlagen
  • gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
  • Verheiratete oder Geschiedene benötigen zusätzlich das Familienbuch.

Kosten (Gebühren)
  • 35 €

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