Was erledige ich wo? - Austritt aus der Kirche
Der Kirchenaustritt in Sachsen muss persönlich auf dem Standesamt des Wohnortes oder bei einem Notar erklärt werden.
Erforderliche Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
- Verheiratete oder Geschiedene benötigen zusätzlich das Familienbuch.
Kosten (Gebühren)
- 35 €
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