Was erledige ich wo? - Altlasten

Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.
Hier gelangen Sie zur Seites des Umweltbundesamtes.


Zuständigkeit

Zuständig im Landkreis Zwickau ist das Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz des Umweltamtes des Landkreises Zwickau.
Hier gelangen Sie zur zuständigen Seite des Landkreises Zwickau.


Altlastenkataster

Altlastverdächtige Flächen und Altlasten werden auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) erhoben und entsprechend ihrer Priorität bearbeitet. Die Aufnahme aller altlastverdächtigen Flächen und Altlasten mit Kennzeichnung des Bearbeitungsstandes erfolgt im »Sächsischen Altlastenkataster« (SALKA) durch die unteren Bodenschutzbehörden (Landkreise bzw. kreisfreie Städte). Für die Aufnahme und Verarbeitung aller erhobenen Daten steht das Programm SALKA (Version Salka7.4) zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zum Sächsischen Altlastenkataster (SALKA).

Auskünfte aus dem Sächsischen Altlastenkataster werden auf Anfrage durch den Landkreis Zwickau, Umweltamt erteilt.
Hier gelangen Sie zum Umweltamt des Lankreises Zwickau.