Was erledige ich wo? - Eheschließung, Anmeldung beim Standesamt

Verfahrensinformationen zu Eheschließung, Anmeldung beim Standesamt, Quelle: amt24.sachsen.de

Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf die konkrete Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.


Verfahrensablauf
  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
  • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde  
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (vom Standesamt des Geburtsortes)

Bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten (zusätzlich):

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil; im Todesfall die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners beziehungsweise
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft  

Bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind (zusätzlich):

  • Geburtsurkunden der Kinder

Bei Auslandsbeteiligung:

Ist ein Partner ausländischer Staatsangehöriger oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit, so wird um vorherige Rücksprache mit dem Standesamt gebeten.

Fremdsprachige Urkunden:

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.

Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.


Fristen

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.


Kosten (Gebühren)
  • Anmeldung der Eheschließung: EUR 60,00
  • Durchführung der Eheschließung
     - am Amtssitz des Standesamtes zu den allgemeinen Öffnungszeiten: EUR 20,00 EUR
     - am Amtssitz des Standesamtes außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (samstags): EUR 80,00
  • Eheurkunde: EUR 15,00
  • Stammbuch/Urkundenmappe

Eheurkunde, Anforderung beim Standesamt (Eheschließung in Deutschland)

  • Ausfertigung der Eheurkunde:
     - ein Exemplar: EUR 15,00
     - jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: EUR 7,00

Erklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft

  • Beurkundung der Erklärung zur Namensführung: EUR 35,00
  • Bescheinigung über eine Namensänderung: EUR 15,00

Rechtsgrundlage
  • § 11 Personenstandsgesetz (PStG) – Zuständigkeit
  • § 12 PStG – Anmeldung der Eheschließung
  • § 13 PStG – Prüfung der Ehevoraussetzungen
  • § 28 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) – Anmeldung
  • § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Ehemündigkeit
  • § 1304 BGB – Keine Geschäftsunfähigkeit
  • § 1306 BGB – Verbot der Doppelehe/Lebenspartnerschaft
  • § 1307 BGB – Eheverbote bei Verwandtschaft
  • § 1308 BGB – Annahme als Kind
  • § 1309 BGB – Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
  • § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften (SächsPStVO) in Verbindung mit der Anlage zu § 3 – Gebühren