Verlust des Dokumentes
Ihr Anliegen
Verlust eines Personaldokuments
Erforderliche Unterlagen
- Bei Diebstahl des Dokuments eventuell Unterlagen der Polizeibehörde, wo der Diebstahl angezeigt wurde
- Für die Erstellung der Verlustanzeige ist die persönliche Vorsprache erforderlich
Gebühren
- Keine
Näher Informationen
Bei Verlust eines Personaldokuments sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen (Erstellung einer Verlustanzeige). Nach der Verlustanzeige ist unverzüglich ein neues Dokument zu beantragen, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Personaldokuments sind.
Sollten Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden, müssen Sie dies ebenfalls sofort mitteilen.