Übermittlungssperre im Melderegister

 
Ihr Anliegen

Widerspruch zur Übermittlung personenbezogener Daten


Erforderliche Unterlagen
  • Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden, bedarf keiner Begründung und ist von jedem Antragsteller persönlich zu unterschreiben

Gebühren
  • Keine

Nähere Informationen

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten (Übermittlungssperre) für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien oder Wählergruppen) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage zur Veröffentlichung in Adressbüchern
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn Sie Familienangehöriger eines Kirchenmitgliedes sind
  • Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für Deutsche unter 18 Jahren  

Die Einrichtung einer Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz kann allerdings nur durch eine ausführliche Begründung und geeignete Nachweise, welche die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, erfolgen.


Formulare

Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem BMG