Personalausweis - vorläufiger
Ihr Anliegen
Beantragen eines vorläufigen Personalausweises
Erforderliche Unterlagen
- Alter Personalausweis (falls noch vorhanden), Reisepass (wenn vorhanden)
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm), nicht älter als 6 Monate
- Bei Diebstahl: Anzeige Polizei
Gebühren
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
Hinweise
Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung (Dauer ca. 3 Wochen) durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
In der Regel wird dies bei Verlust des Ausweises (muss sofort angezeigt werden) oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen.
Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig.
Nähere Informationen
Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen
Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
Formulare
Foto-Mustertafel Bundesdruckerei
Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigten zur Ausstellung eines Dokumentes