Melderegisterauskunft


Ihr Anliegen

Beantragung einer Auskunft aus dem Melderegister


Erforderliche Unterlagen
  • Bei mündlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass

Gebühren
  • mündliche Auskunft:     10,00 EUR/Person  (nur bei persönlicher Vorsprache möglich)
  • schriftliche Auskunft:    14,00 EUR/Person
  • erweiterte Auskunft:     25,00 EUR/Person

Nähere Informationen

Jedermann kann über eine bestimmte Person auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin von der Meldebehörde eine Auskunft zu einer gesuchten Person erhalten. Es muss allerdings eine eindeutige Identifizierung der Person möglich sein. Dazu ist die genaue Angabe der letzten bekannten Anschrift oder des vollständigen Geburtsdatums erforderlich. Ebenso muss erklärt werden, für welchen Zweck die Daten erhoben werden und ob diese für Werbezwecke und/oder für Zwecke des Adresshandels genutzt werden. Sofern für eine gesuchte Person eine Auskunftssperre im Melderegister besteht, wird keine Auskunft erteilt.

Es werden grundsätzlich zwei Arten von Melderegisterauskünften unterschieden:

  • Einfache Melderegisterauskunft:
    Man erhält Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift

  • Erweiterte Melderegisterauskunft:
    Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält: Tag und Ort der Geburt, frühere Namen, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und –ort.

Formulare

Einfache Melderegisterauskunft