Was erledige ich wo? - Marktfestsetzung beantragen
Verfahrensinformationen zu Marktfestsetzung beantragen; Quelle: amt24.sachsen.de
Hinweis: Mit der Festsetzung sind Befreiungen von einigen Vorschriften verbunden (Marktprivilegien). Im Rahmen der Festsetzungsentscheidung sind allerdings die Grundsätze des Feiertagsrechts zu berücksichtigen.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit der/des Antragsstellenden
- kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse
- bei Spezial- und Jahrmärkten: Veranstaltung darf nicht vollständig oder teilweise in Ladengeschäften abgehalten werden
Verfahrensablauf
- Stellen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Marktfestsetzung und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei.
- Ihren Antrag können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen.
- Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie schriftlich die Genehmigung und den Gebührenbescheid
Hinweis: Die Behörde kann ihre Zusage an bestimmte Auflagen binden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Marktfestsetzung
- Lageplan (Standort der Händler und mögliche Fluchtwege)
- Veranstaltungskonzeption
- Führungszeugnis des Veranstalters
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Liste vorgesehener Marktteilnehmer mit Warenangebot
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Fristen
Beantragung: mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Kosten (Gebühren)
EUR 25,00 – EUR 1.000,00
Rechtsgrundlage
- § 69 Gewerbeordnung (GewO) – Festsetzung
- Sächsisches Kostenverzeichnis – Nr. 46 Gewerberecht