Was erledige ich wo? - Marktfestsetzung beantragen

Verfahrensinformationen zu Marktfestsetzung beantragen; Quelle: amt24.sachsen.de

Hinweis: Mit der Festsetzung sind Befreiungen von einigen Vorschriften verbunden (Marktprivilegien). Im Rahmen der Festsetzungsentscheidung sind allerdings die Grundsätze des Feiertagsrechts zu berücksichtigen.


Voraussetzungen
  • Zuverlässigkeit der/des Antragsstellenden
  • kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse
  • bei Spezial- und Jahrmärkten: Veranstaltung darf nicht vollständig oder teilweise in Ladengeschäften abgehalten werden

Verfahrensablauf
  • Stellen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Marktfestsetzung und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei.
  • Ihren Antrag können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie schriftlich die Genehmigung und den Gebührenbescheid

Hinweis: Die Behörde kann ihre Zusage an bestimmte Auflagen binden. 


Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Marktfestsetzung
  • Lageplan (Standort der Händler und mögliche Fluchtwege)
  • Veranstaltungskonzeption
  • Führungszeugnis des Veranstalters
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Liste vorgesehener Marktteilnehmer mit Warenangebot
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung

Fristen

Beantragung: mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn


Kosten (Gebühren)

EUR 25,00 – EUR 1.000,00


Rechtsgrundlage
  • § 69 Gewerbeordnung (GewO) – Festsetzung
  • Sächsisches Kostenverzeichnis – Nr. 46 Gewerberecht