Lärmkartierung

Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen 2022

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.

Im Bereich der Großen Kreisstadt Crimmitschau erfolgte im Jahr 2022 die Lärmkartierung eines 5,34 km langen Abschnitts der Bundesautobahn A 4 sowie eines 3,03 km langen Abschnitts der Staatsstraße S 289 vom Kreisverkehrsplatz Breitscheidstraße bis zur östlichen Gemeindegrenze.

Nach § 7 der 34. BImSchV besteht mit Beendigung der Lärmkartierung die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren.

Durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erfolgt eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten im Internet. Unter folgender Internetadresse kann in die Ergebnisse der Lärmkartierung Einsicht genommen werden:

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können außerdem in der Stadtverwaltung Crimmitschau, Bereich Stadtplanung, Kirchplatz 4, 2. Obergeschoss während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.