Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Information des Eisenbahn-Bundesamtes:
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite Lärmaktionsplanung freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.