Geringfügig Beschäftigte in den Außeneinrichtungen Bäder / Theater / Kunsteisstadion (m/w/d)

Die Stadtverwaltung Crimmitschau beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des

Geringfügig Beschäftigte in den Außeneinrichtungen Bäder / Theater / Kunsteisstadion (m/w/d)

einzusetzen.

Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgabengebiete:

  • Kassierung Eintrittsgelder
  • Verkauf von Theaterkarten
  • Aufrechterhaltung der Ordnung
  • Mithilfe bei Absicherung von Veranstaltungen
  • Einlassdienst & Garderobe
  • Parkplatzeinweisung
  • Mithilfe Grünflächenpflege

Änderungen des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten.

Ihr Profil:

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • Freundliches und korrektes Auftreten

Der Einsatz erfolgt ausschließlich im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit und wird nach dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet.

Wenn Sie über die entsprechende Ausbildung verfügen und Interesse an dieser abwechslungsreichen, verantwortungsvollen Tätigkeit haben, richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis zum 17. Februar 2025 an die

Stadtverwaltung Crimmitschau
Bereich Personal
Kennwort „Geringfügig Beschäftigte Außeneinrichtungen“
Markt 1
08451 Crimmitschau

oder

auch per E-Mail und zusammengefasst als ein einzelnes PDF-Dokument unter Angabe o.g. Ausschreibung an

Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen ihren Eingang aber gern telefonisch, wenn Sie sich melden.

Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und Originalbescheinigungen bei. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch und unter Mitsendung eines frankierten Freiumschlages zurückgesandt. Dies gilt auch für Mappen und Folien.

Die elektronisch übersandten Unterlagen können nur als PDF-Dokument akzeptiert werden. Anhänge anderer Dateiformate oder als ZIP-Archiv sowie Links oder QR-Codes zum Nachladen weiterer Dokumente werden aus IT-Sicherheitsgründen nicht berücksichtigt.

Nach dem Bewerbungsverfahren werden die Unterlagen vernichtet.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Bewerbung sowie einem evtl. anschließenden Vorstellungsgespräch entstehen, nicht erstattet werden können.

Ebenso wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist hier eingehen, nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.

 

André Raphael
Oberbürgermeister