Beglaubigung
Ihr Anliegen
Beglaubigung von Dokumenten, Unterschriften, Handzeichen
Erforderliche Unterlagen
Beglaubigung von Dokumenten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorlage des Originals
- Kopie des Originals
Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück auf dem die zu leistende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll
- Unterschrift muss in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden
Gebühren
- 0,75 EUR je angefangene Seite, mindestens 8,00 EUR
- Bei Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind: 1,50 EUR je angefangene Seite, mindestens 8,00 EUR
- Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens 8,00 EUR (pro Unterschrift)
Hinweise
Was kann nicht in der Pass- und Meldestelle beglaubigt werden:
- Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z.B. Geburts- oder Eheurkunden)
- Dokumente und Unterschriften, die für bestimmte Rechtsgeschäfte einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z.B. Testamente, Grundbucheintragungen)
- Dokumente, deren Original Änderungen aufweist
- Unterschriften ohne Text
- Urkunden aus dem Ausland, an denen keine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzter angefertigte Übersetzung hängt
- Urkunden aus dem Ausland, welche nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen