Beglaubigung

 
Ihr Anliegen

Beglaubigung von Dokumenten, Unterschriften, Handzeichen


Erforderliche Unterlagen

       Beglaubigung von Dokumenten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage des Originals
  • Kopie des Originals

       Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück auf dem die zu leistende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll
  • Unterschrift muss in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden

Gebühren
  • 0,75 EUR je angefangene Seite, mindestens 8,00 EUR
  • Bei Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind: 1,50 EUR je angefangene Seite, mindestens 8,00 EUR
  • Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens 8,00 EUR (pro Unterschrift)

Hinweise

Was kann nicht in der Pass- und Meldestelle beglaubigt werden:

  • Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z.B. Geburts- oder Eheurkunden)
  • Dokumente und Unterschriften, die für bestimmte Rechtsgeschäfte einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z.B. Testamente, Grundbucheintragungen)
  • Dokumente, deren Original Änderungen aufweist
  • Unterschriften ohne Text
  • Urkunden aus dem Ausland, an denen keine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzter angefertigte Übersetzung hängt
  • Urkunden aus dem Ausland, welche nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen

Nähere Informationen

Beglaubigung von Kopien und Abschriften