Stellenausschreibung

Die Stadtverwaltung Crimmitschau beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

Mitarbeiter Soziales / allg. Verwaltung (m/w/d)

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten unbefristet zu besetzen.

Wir suchen:
  • Eine zielstrebige, fachlich kompetente und belastbare Persönlichkeit
Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgabengebiete:
  • Bearbeitung von Haushalts- und Rechnungswesen
  • Bearbeitung von Crimmitschau Pass inkl. Familien des Freistaates Sachsen
  • Zentraler Ansprechpartner für Babypakete
  • Absicherung von Veranstaltungsdiensten
  • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten

Änderungen des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten.

Unsere Anforderungen an die Bewerber/innen:
  • Der/die Bewerber/in hat eine abgeschlossene Ausbildung als Bürokaufmann bzw. Bürokauffrau oder eine vergleichbare Ausbildung
  • Lösungsorientiertes Denken, ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigeninitiative
  • Teamfähigkeit, Organisationsgeschick
  • Gute EDV-Kenntnisse
  • Flexibilität zum Arbeiten im Wechseldienst (Wochenend- und Feiertagsdienste)

Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD, Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in die Entgeltgruppe 6. 

Wenn Sie über die entsprechende Ausbildung verfügen und Interesse an dieser abwechslungsreichen, verantwortungsvollen Tätigkeit haben, richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis zum 13.05.2024 an die

Stadtverwaltung Crimmitschau
Bereich Personal
Ausschreibung „Mitarbeiter Soziales / allg. Verwaltung“
Markt 1
08451 Crimmitschau

Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und Originalbescheinigungen bei. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch und unter Mitsendung eines frankierten Freiumschlages zurückgesandt. Dies gilt auch für Mappen und Folien.

Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Bewerbung sowie einem evtl. anschließenden Vorstellungsgespräch entstehen, nicht erstattet werden können.

Ebenso wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist hier eingehen, nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.

André Raphael
Oberbürgermeister