Wie geht es mit der Windenergie in Mannichswalde weiter?

Der Andrang bei der Ortschaftsratssitzung in Mannichswalde am vergangenen Mittwoch war groß. Mehr als 40 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, um darüber zu diskutieren, wie es mit den vier geplanten Windrädern weitergeht. Dazu hatte Oberbürgermeister André Raphael während der öffentlichen Sitzung in der Sportgaststätte nochmals erklärt, dass es zwei Optionen gibt. Zum einen könnte der von der Stadtverwaltung im August vergangenen Jahres auf den Weg gebrachte Bebauungsplan „Windpark Mannichswalde“ fortgeführt werden. Dafür müssten jedoch mindestens 200.000 Euro in die Hand genommen werden. „Das Geld benötigen wir für Gutachten, unter anderem zur Prüfung des Konfliktpotenzials hinsichtlich der vorhandenen und geplanten Wohnbebauung“, erläuterte Oberbürgermeister André Raphael.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes hat die Stadtverwaltung die Möglichkeit, die Zulässigkeit der Windenergieanlagen im Interesse der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zu konkretisieren. Unter anderem können Festlegungen zu den Höhen und den Standorten der einzelnen Anlagen sowie rechtlich zulässige Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl getroffen werden.
„Durch den Bebauungsplan sichern wir uns lediglich ein Mitspracherecht. Dieser ändert aber nichts daran, dass die Windräder in dem ausgewiesenen Vorranggebiet errichtet werden könnten“, so Raphael.

Andererseits hat der Stadtrat die Möglichkeit, das in Gang gebrachte Bebauungsplan-Verfahren zu stoppen, wenn das Planungsziel durch das beim Landratsamt geführte Verfahren erreicht werden kann und ein entsprechendes Einvernehmen mit der Stadt erzielt wird.
Investor der Windräder ist die Energieanlagen Frank Bündig GmbH, die auch das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Zwickau auf den Weg gebracht hat. Geschäftsführer Matthias Bleil will nun abwarten, wie sich die Stadträte zum Fortgang des Windkraftprojekts positionieren. Das Gremium wird zunächst in einer nicht öffentlichen Sitzung über den aktuellen Sachstand informiert, um in Ruhe die Vor- und Nachteile zu diskutieren. Erst danach soll ein Beschluss gefasst werden, der dann öffentlich beraten wird.