Wichtige Hinweise zur Grundsteuer 2025

Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Crimmitschau können nur aufgrund von Rechen- oder Schreibfehlern erhoben werden.

Die Stadt Crimmitschau ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes Zwickau, die sogenannten Grundsteuermessbescheide gebunden.
Änderungen in den Eigentümerverhältnissen sowie der Höhe des Grundsteuermessbetrages können demnach ausschließlich vom Finanzamt korrigiert werden.

Falls Sie als „alter Eigentümer“ demnach noch einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt (Tel. 0375-28368-9700) mit Ihrem jeweiligen Aktenzeichen vom Finanzamt und nicht an die Stadtverwaltung.

Erst wenn der Stadt die Korrektur vom Finanzamt vorliegt, darf die Grundsteuer auf den „neuen Eigentümer“ umgeschrieben werden.
Bis zum Erhalt des Aufhebungsbescheides sind die bereits versandten Grundsteuerjahresbescheide 2025 rechtskräftig.

Des Weiteren bekommen die Städte keine Information darüber, in welchen Fällen der Grundstücksbesitzer, Widerspruch beim Finanzamt eingelegt hat.

Der Einspruch beim Finanzamt entbindet außerdem nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Rückwirkende Änderungen werden natürlich berücksichtigt und zu viel gezahlte Beträge erstattet.