Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des Deutschen Bundestages statt. Alle Wahlberechtigten erhalten im Vorfeld eine Wahlbenachrichtigung. Am Wahltag hat dann, von 8:00 bis 18:00 Uhr, ein dichtes Netz an Wahllokalen in Crimmitschau und den Ortsteilen geöffnet.

Wer möchte, kann seinen Stimmzettel auch schon im Vorfeld der Wahl ausfüllen und abgeben – per Briefwahl. Die Entscheidung für eine Briefwahl muss nicht begründet werden, allerdings ist ein Antrag nötig. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie persönlich, schriftlich oder online wie folgt beantragen.

1. Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Damit kann der Wahlscheinantrag unkompliziert gestellt werden.
2. Der Wahlschein kann online beantragt werden. Die Stadtverwaltung stellt dazu hier ein Online-Formular zur Verfügung.
3. Der Wahlschein kann alternativ auch per E-Mail unter der E-Mail- Adresse briefwahl@crimmitschau.de beantragt werden.

Wahlscheine können bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden.

Die Stadtverwaltung richtet zusätzlich ab dem 10. Februar 2025 ein Briefwahlbüro im Rathaus ein. Dieses bietet den Briefwählerinnen und Briefwählern die Möglichkeit, den Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen und die Briefwahl direkt vor Ort auszuüben. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Zimmer 108, und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr & 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr & 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr