Stadtverwaltung und Denkmalschutzbehörde leiten weitere Maßnahmen zum Erhalt des ehemaligen Klosters in Frankenhausen ein

Ein verstecktes Kleinod in der Ortschaft Frankenhausen ist der Klosterkomplex des ehemaligen Zisterziensernonnenklosters, welches im Jahre 1410 abbrannte und neu errichtet wurde. Aus dieser Zeit stammen die heute noch erhaltenen Gebäude der Klosterschule, des Priorhauses, des Nonnenwohnhauses und der Klosterkirche.

Im November 2007 erwarb der Sächsische Heimatschutz Frankenhausen e.V. den städtischen Teil der Klosteranlage und kümmert sich seither um den Erhalt und die Sanierung der Klosterschule und -kirche. Das Priorhaus und das Nonnenwohnhaus befinden sich in Privatbesitz. Seit Jahren bemüht sich die Stadtverwaltung Crimmitschau darum, dass der Eigentümer geeignete Maßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt der Gebäudesubstanz durchführt oder die Objekte verkauft. In diesem Zusammenhang gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung Crimmitschau und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Zwickau.

Zur Sicherung des baufälligen Priorhauses und Nonnenwohnhauses und um das Entstehen weiterer Schäden zu vermeiden, wurden durch die Untere Denkmalschutzbehörde bereits im Januar 2022 entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Stadtverwaltung Crimmitschau begrüßte diese außerordentlich und unterstützte die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Umsetzung.
Durch die Stadtverwaltung Crimmitschau wurden beide Gebäude abgesperrt, um das Betreten durch unbefugte Personen zu verhindern. Zur Feststellung der Schäden an den Gebäuden sowie um weitere Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals wahrnehmen zu können, ließ die Untere Denkmalschutzbehörde den Grünwuchs auf den Grundstücken entfernen. Des Weiteren beauftragte die Untere Denkmalschutzbehörde ein Gutachten, aus welchem sich notwendige Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz des Denkmals ergeben. Die Eigentümer wurden aufgefordert, die sich aus dem Gutachten ergebenden Sicherungsmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen. Diese Frist ließen die Eigentümer jedoch verstreichen, weshalb die Untere Denkmalschutzbehörde erneut in Ersatzvornahme handelt.

Am Montag, dem 12.09.22, wird an den Gebäuden die Notsicherung beginnen, welche bis Jahresende durchgeführt werden soll. Die Kosten trägt zunächst die Untere Denkmalschutzbehörde, ist dabei aber auf Unterstützung des Freistaates Sachsen angewiesen. Schlussendlich werden die Kosten jedoch den Eigentümern in Rechnung gestellt.