Sommerzeit ist Reisezeit – Rechtzeitig auf Gültigkeit der Reisedokumente achten!

Die Pass- und Meldebehörde der Stadtverwaltung Crimmitschau möchte alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt darauf hinweisen, ihren Personalausweis bzw. Reisepass auf deren Gültigkeit zu überprüfen.

Gemäß § 1 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) unterliegt jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 Grundgesetz, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, der Ausweispflicht. Besonders vor der Urlaubszeit kann ein ungültiges Dokument Probleme bereiten.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit ihrer Dokumente. Für die Neubeantragung eines Personalausweises muss mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen und für einen Reisepass mit einer Bearbeitungszeit von vier bis fünf Wochen gerechnet werden.

Auch wenn für manche Zielstaaten die Einreise mit dem Bundespersonalausweis ausreichend ist, besteht für zahlreiche Transitstaaten Passpflicht. Es wird deshalb jedem Bürger geraten, sich über die konkreten aktuellen Reisebestimmungen zu informieren. Die entsprechenden Einreisebestimmungen für Ihr Einreiseland finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) oder erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer +49 30 1817 2000.

Die Beantragung eines Dokumentes muss persönlich erfolgen. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier.

Wichtig: Für jeden Reisenden in das Ausland (auch Kinder egal welchen Alters) ist zu beachten, dass ein gültiges Reisedokument benötigt wird.