Information zur Grundsteuer 2025
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die öffentliche Bekanntmachung der Hebesatzsatzung ab 2025 finden Sie in der Sonderausgabe 54/2024 des Amtsblattes.
Für die Steuerschuldner ist zu beachten, dass alle „alten“ Bescheide ab 2025 unwirksam werden. Somit sollten auch keine Vorauszahlungen im Jahr 2025 aufgrund der alten Bescheide geleistet werden. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.
Sollten die Steuerpflichtigen ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, bitten wir, diesen zu stornieren.
Ist der Stadt Crimmitschau ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt worden, ist nichts weiter zu veranlassen. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst dann wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im Januar 2025 verschickt. Vorab kann sich jeder Grundstückseigentümer die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer selbst ausrechnen. Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer lautet:
Grundsteuermessbetrag Finanzamt in € x Hebesatz der Gemeinde in % = Grundsteuer pro Jahr in €.
Bitte beachten Sie zudem, dass Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Crimmitschau nur aufgrund von Rechen- oder Schreibfehlern erhoben werden können, da die Stadtverwaltung an die Grundlagenbescheide der Finanzbehörden gebunden ist. Gegen die Höhe der Messbeträge kann nur beim Finanzamt innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch eingelegt werden.