Grundsteuer 2025 – Verschiebung der Fälligkeit

Die Grundsteuerreform ist ein Thema, welches Sie alle betrifft und auch die Verwaltungen vor eine große Herausforderung gestellt hat. Über folgende Änderungen sowie Hinweise zum Thema Grundsteuer ab 2025 möchten wir Sie informieren:

Die Höhe Ihrer Grundsteuer setzt sich aus den Messbeträgen des Finanzamtes sowie den Hebesätzen der Stadtverwaltung Crimmitschau zusammen. Aufgrund der Neubewertung jedes Grundstückes müssen ab 2025 neue Bescheide erstellt werden. Zudem sind nun nicht mehr die Pächter, sondern die Eigentümer der Grundstücke steuerpflichtig.

Nach erfolgtem Stadtratsbeschluss und öffentlicher Bekanntmachung der neuen Hebesatzsatzung können die Bescheide erstellt und der Druck in Auftrag gegeben werden.

Mit der Versendung der neuen Grundsteuerbescheide ist im Laufe des ersten Quartals 2025 zu rechnen.

Entsprechend verschiebt sich die erste Fälligkeit für die Grundsteuer auf einen späteren Zeitpunkt. Wir bitten Sie keine Zahlungen zu leisten, bevor Sie den neuen Bescheid erhalten haben. Wir möchten Sie erneut dazu anhalten, Ihre Daueraufträge zu löschen und erst neu zu hinterlegen, wenn Ihnen der neue Grundsteuerbescheid vorliegt.

Der Bescheid bildet die Grundlage zur Besteuerung und somit zur Zahlungsverpflichtung.

Bitte beachten Sie zudem, dass Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Crimmitschau nur aufgrund von Rechen- oder Schreibfehlern erhoben werden können, da die Stadt an die Grundlagenbescheide der Finanzbehörden gebunden ist. Gegen die Höhe der Messbeträge kann nur beim Finanzamt innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch eingelegt werden.