Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Die Stadt Crimmitschau informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungs-Bescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.

Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.

Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle (nach dem 1. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid (und/oder Gebührenbescheid) erlassen wurde. Ein Hinweis darauf, ob uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, ist in den neuen Bescheiden ersichtlich. Ist dieser Hinweis nicht ersichtlich, liegt uns keine Einzugsermächtigung vor und es müsste ein neues Formular abgegeben werden.

Einen Fragenkatalog zur neuen Grundsteuer finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.