Gemeinsame Fahrradkontrollen von Ordnungsamt und Polizei
In den vergangenen Wochen hat das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei Fahrradkontrollen in der Crimmitschauer Innenstadt durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf der Kontrolle von Radfahrer*innen in der Fußgängerzone sowie der Kontrolle der mitgeführten Fahrräder auf mögliche Verkehrssicherheitsmängel. Hintergrund für die gemeinsame Aktion waren Hinweise aus der Bevölkerung, dass es vermehrt zu rücksichtslosem Radfahren in der Fußgängerzone gekommen sei. Die Fußgängerzone im Bereich des Marktplatzes und dem Taubenmarkt ist durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ für das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit freigegeben. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei unablässig, um Unfälle zu vermeiden. Gefährden Radfahrende die Fußgänger*innen in einer Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr, droht ihnen ein Bußgeld von 20 Euro.
Das Ordnungsamt hat zusammen mit dem Bürgerpolizist Carsten Mahn und der Sächsischen Sicherheitswacht, vertreten durch Andreas Hertzsch, die Überprüfungen an fünf Tagen durchgeführt. Insgesamt wurden 28 Radfahrer*innen angehalten und kontrolliert.
„Wir haben nicht nur 9 Verstöße festgestellt, sondern auch zusammen die Fragen der Bürger*innen bezüglich der aktuell geltenden Radfahrregeln beantwortet und für eine gegenseitige Rücksichtnahme sensibilisiert“, fasste Bürgerpolizist Carsten Mahn zusammen.
Die Verstöße seien überwiegend wegen der Ausstattung der Fahrräder aufgenommen worden. Zu den häufigsten Mängeln zählte eine unzureichende Beleuchtung. Viele Radfahrende wissen laut Mahn beispielsweise nicht, dass an der Rückseite des Fahrrades eine rote Schlussleuchte und ein roter Rückstrahler vorgeschrieben sind. Auch vorn sind ein Scheinwerfer und ein weißer Frontrückstrahler anzubringen. Fehlt eines dieser Elemente, ist das Fahrrad nicht verkehrssicher, was ein Verwarngeld zwischen 15 und 20 Euro nach sich ziehen kann.
Das braucht ein sicheres Fahrrad:
- Scheinwerfer (vorn)
- Weißer Frontrückstrahler (vorn)
- Roter Großflächenrückstrahler (hinten)
- Rote Schlussleuchte (hinten)
- Roter Rückstrahler (hinten)
- je 2 gelbe Rückstrahler am Vorder- und Hinterrad oder reflektierende Reifen
- Gelbe Rückstrahler an den Pedalen
- Bremse vorn und hinten
- Klingel
Foto: Andreas Hertzsch (Sächsische Sicherheitswacht) und Carsten Mahn (Polizei) während einer Kontrolle