Neu ab 24. April 2021: geändertes Infektionsschutzgesetz
Nach Beschluss des Bundestages und Bundesrates tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes am 23. April 2021 in Kraft.

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die noch bis einschließlich 9. Mai 2021 gilt, wird aktuell überarbeitet und an die geänderte Rechtslage angepasst.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.coronavirus.sachsen.de
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