
Während der städtische Winterdienst mit allen verfügbaren Kräften im Einsatz ist, bitten wir ebenfalls alle Anlieger ihren Anliegerpflichten nachzukommen. Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden im Rahmen der Straßenreinigungssatzung geregelt. Bestimmte Pflichten sind dabei auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke übertragen.
Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Grundsätzlich sollte Schnee und Eis zunächst mechanisch geräumt und danach mit abstumpfendem Material wie Sand oder Splitt gestreut werden.
Soweit keine Gehwege vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Der durchfahrende Winterdienst der Stadtverwaltung Crimmitschau entbindet nicht von dieser Pflichtaufgabe.
Schnee darf nicht von den Gehwegen auf die Fahrbahn geschoben werden!
Wir bitten deshalb darauf zu achten, dass die Fahrzeuge auf der Straße so abgestellt werden, dass die Räum- und Streufahrzeuge gefahrlos passieren können.
Auch bitten wir um Verständnis, wenn durch das Räumfahrzeug eventuell von Ihnen bereits freigemachte Zufahrten, Zugänge oder ähnliches wieder zugeräumt werden sollten.
Dies ist oft leider nicht anders möglich. Die Mitarbeiter des Bauhofs bemühen sich jedoch, soweit als möglich rücksichtsvoll zu räumen.