Achtung: Landkreis Zwickau erlässt neue Allgemeinverfügen mit zusätzlichen Regelungen
Im Landkreis Zwickau wurde über einen Zeitraum von fünf Tagen der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten.

Deshalb treten ab 1. Dezember 2020 zusätzlich zur vom Freistaat Sachsen erlassenen Corona-Schutz-Verordnung noch zwei weitere Allgemeinverfügungen des Landkreises Zwickau in Kraft.
Diese können nachgelesen werden unter:
Link zu den Allgemeinverfügungen des Landkreises
Link zu den Infektionsfällen
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