
Die wesentlichen Inhalte sind:
- Die Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken ist von 22 bis 5 Uhr des Folgetages untersagt.
- Die Besucherzahl bei Veranstaltungen ist auf max. 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines Hygienekonzeptes.
- Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen sind untersagt.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend:
- an Haltebereichen des Öffentlichen Personennahverkehrs, in Bahnhöfen und an Haltepunkten des Schienenverkehrs
- auf Plätzen, auf denen Märkte stattfinden
- in Gängen, Fluren und Treppenhäusern in öffentlich zugänglichen Gebäuden
- bei Versammlungen unter freiem Himmel
- in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände mit Ausnahme während des Unterrichts und bei Tätigkeiten im Freien auf Pausehöfen, Sportplätzen sowie auf anderen Freianlagen wie Schulgärten
Maßgebend ist der Wortlaut der Allgemeinverfügung des Landkreises Zwickau vom 27.10.20.
Link zur Allgemeinverfügung:
www.landkreis-zwickau.de
Link zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 21.10.20:
www.coronavirus.sachsen.de
Das Corona Service Telefon des Landratsamtes Zwickau erreichen Sie unter der Rufnummer 0375 4402-21111 montags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr.